Bei Befürchtung von Zwietracht die Ehefrau nicht ins Elternhaus gehen lassen
Frage
Frage: Eines Nachts sagte meine Frau zu mir: „Ich sage dir etwas, aber du wirst es niemandem erzählen, ja?“ Als sie sich vergewissert hatte, dass ich es niemandem sagen würde, sagte die Frau: „Mein Bruder hat mit mir Unzucht begangen.“ Sie sagt das unter Schwur. Die Frage lautet: Soll ich sie nun in das Haus ihres Vaters schicken oder nicht? Ich fürchte mich nämlich vor ihrem Bruder.
Antwort
Der Ehemann hat das Recht, seine Frau dauerhaft, für immer in seinem Haus zu behalten und ihr nicht zu erlauben, zum Wohnen in das Haus der Eltern zu gehen; er soll ihr aber nicht verbieten, ihre Eltern zu treffen: Wenn diese kommen und (sie) treffen wollen, soll er es ihnen erlauben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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