Das Aussprechen von „In scha Allah“
Frage
Beim gottesdienstlichen Anliegen – zum Beispiel habe ich angekündigt: „In scha Allah taʿala (wenn Allah, der Erhabene, will), ab morgen findet das Nachmittagsgebet (Asr) um 5 Uhr statt.“ Wie ist es (nach der Scharia) zu beurteilen, dieses „In scha Allah“ zu sagen?
Antwort
Das ist Mustahabb.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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