Schimpfwort als Antwort auf ein Schimpfwort
Frage
Wenn die Vergeltung für Böses Böses ist, ist es dann zulässig (dschaʾiz), ein Schimpfwort mit einem Schimpfwort zu erwidern, oder nicht?
Antwort
Als Erwiderung ist ein solches Wort zulässig (es besteht eine Erleichterung), für das keine Hadd-Strafe (von der Scharia festgesetzte Strafe) vorgeschrieben ist; zu verzeihen ist jedoch eine höhere Stufe: [ar]وَأَن تَعْفُوٓا۟ أَقْرَبُ لِلتَّقْوَىٰ[/ar] „Und dass ihr verzeiht, kommt der Gottesfurcht näher“ (Sure Al-Baqara, 2:237).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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