Die Benutzung einer Sache der Gemeinde
Frage
Frage: Einem Mann wurde zur Benutzung eine Sache gegeben, die Eigentum der Gemeinde ist. Da er sie für teilweise unbrauchbar hält, gibt er sie einem anderen, und dieser, nachdem er sie nach eigenem Ermessen hat instand setzen lassen, beginnt sie zu benutzen; dabei sagt der Gebende: „Du bist der Eigentümer.“ Soll er sich in diesem Fall als Eigentümer ansehen oder nicht, oder wie soll er verfahren?
Antwort
Wenn die Sache von der Gemeinde nur zur Benutzung als Leihgabe (ʿAriya, Sache zur vorübergehenden Nutzung) erhalten wurde und dieser Mann nicht zu ihrem Eigentümer gemacht wurde, dann hat er kein Recht, sie jemandem zu geben und jemanden zu ihrem Eigentümer zu machen, und für den anderen ist es nicht richtig, sie anzunehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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