Die Toilette verlegen, wenn sie den Nachbarn Unannehmlichkeiten bereitet
Frage
Frage: Ein Haus wurde vor 30 Jahren gebaut; es gibt einen Raum der Madrasa, darin ein Fenster, durch das der Geruch der Toilette des Hausbesitzers eindringt. Nun drängen die Dorfbewohner den Hausbesitzer, die Toilette zu entfernen, und der Hausbesitzer sagt, die Toilette sei vor dreißig Jahren gebaut worden. Wie lautet das Urteil der Scharia in einem solchen Fall?
Antwort
Da jenes Haus und die Toilette an dieser Stelle in ihm vor 30 Jahren gebaut wurden und die Madrasa jetzt neben ihm gebaut wurde und im Raum der Madrasa auf dieser Seite zwei Fenster sind, kann man nach Regel und Gesetz diesen Mann nicht zwingen, seine Toilette von diesem ihm gehörenden Platz irgendwohin zu verlegen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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