Verzehr der Krähe: Die Belege für die Fatwa von Maulana Rashid Ahmad Gangohi
Frage
Frage: Wie lautet das Urteil über den Verzehr der Krähe? Ist die Krähe, von der Qutb al-ʿAlam (Pol der Welt) Hazrat Maulana Rashid Ahmad Gangohi ﵀ geschrieben hat, sie sei halal, dieselbe Krähe, die bei uns vorkommt? Neuerer (Bidʿa-Anhänger) und böswillige Gelehrte werfen mit Schmutz und behaupten, die Krähe für halal zu erklären sei lediglich eine Neuerung von Maulana Rashid Ahmad, nach der Scharia sei es haram, die Krähe zu essen; wie weit ist das richtig?
Antwort
Die verehrten Rechtsgelehrten (Fuqaha) haben geschrieben, dass es die Krähe in mehreren Arten gibt. Eine Art ist die, deren Nahrung nur Unreines und Aas ist. Die zweite Art ist die, deren Nahrung nur Korn und Getreide ist; Unreines und Aas frisst sie überhaupt nicht. Die dritte Art ist die, die beides frisst: Sie frisst sowohl Unreines und Aas als auch Korn und Getreide.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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