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Das Totengebet (Dschanaza) für einen Qadiyani

Frage

Einem Qadiyani starb die Tochter. Weder er noch sein Vater verrichteten das Totengebet für die Tochter und die Enkelin; der Imam und die Betenden waren Anhänger der Ahl as-Sunna wa-l-Dschamaʿa. Sollen die Ahl as-Sunna wa-l-Dschamaʿa das Totengebet für Kinder oder die Frau eines [Mannes] qadiyanischer Religion verrichten oder nicht? Wenn nicht: Trifft diejenigen, die das Gebet aus Rücksicht auf die Sippengemeinschaft (Biradari) verrichtet haben, irgendeine Strafe nach der Scharia oder nicht?

Antwort

Die Qadiyanis sind keine Muslime, sondern Kafirun (Ungläubige). Das Totengebet wird für einen Muslim verrichtet; für einen Kafir wird das Totengebet nicht verrichtet. Für jemanden, von dem bekannt ist, dass er ein Qadiyani ist, ist das Totengebet nicht gültig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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