Eheschließung (Nikah) durch die Vollmacht eines Qadiyani
Frage
Ein Mann gehört zu den Ahl as-Sunna wa-l-Dschamaʿa; die Eheschließung seiner Tochter hat er ebenfalls unter den Ahl as-Sunna wa-l-Dschamaʿa vollzogen, machte aber einen Qadiyani zum Bevollmächtigten (Wakil) bei der Eheschließung seiner Tochter. Es ist zu klären: Ist die Vollmacht (Wakala) dieses Qadiyani bei der Eheschließung gültig oder nicht? Im zweiten Fall [wenn nicht]: Ist die Ehe gültig oder nicht?
Antwort
Wenn das Mädchen minderjährig war, ihr Vater in der Versammlung des Ehevertrags anwesend war und der Qadiyani in seiner Gegenwart Angebot und Annahme (Idschab und Qabul) sprechen ließ, so gilt der Vater selbst als Vertragsschließender; die Vollmacht des Qadiyani ist überflüssig, und die Ehe ist gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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