Ersatz für ein vom Wäscher verlorenes Kleidungsstück
Frage
Frage: Wenn der Wäscher ein Kleidungsstück im Fluss verloren hat, kann man dann Schadenersatz von ihm verlangen oder nicht?
Antwort
Wenn das Kleidungsstück wegen der Nachlässigkeit des Wäschers verloren ging, ist es rechtens, von ihm Ersatz (Daman) zu verlangen. Wenn der Wäscher aber machtlos war – das Wasser stieg plötzlich stark an, und trotz aller Bemühung konnte er das Kleidungsstück nicht retten –, dann besteht für ihn keine Ersatzpflicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.