Wer haftet, wenn die verkaufte Ware bei der Post verloren geht?
Frage
Frage: Zaid bestellte bei Umar auf dem Postweg mehrere Bücher als Kauf. Umar schickte viele Male Bücher an die von Zaid angegebene Adresse; mehrere Male wurden die Bücher vollständig empfangen, aber aus einigen Paketen ging ein Teil der Bücher verloren und kam bei Zaid nicht an. Wer haftet in diesem Fall nach der Scharia für das Verlorene?
Antwort
Wenn Umar (der Verkäufer) die Bücher entsprechend den Anweisungen von Zaid (dem Käufer) abgeschickt und keine Nachlässigkeit begangen hat, dann besteht für den Verkäufer keine Ersatzpflicht (Daman), weil er nach der Anweisung des Käufers gehandelt hat.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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