Betrug beim Verkauf
Frage
Frage: Es gibt ein plissiertes Nylonband (Besatzborte). Wir erhalten es in einer Länge von 9 Metern, dehnen es und verlängern es auf elf Meter, messen es ab und verkaufen es. Wenn der Kunde sagt: „Es ist gedehnt“, antworten wir: „Ja, es ist gedehnt“, und es liegt im Ermessen des Kunden, es zu nehmen oder nicht. Wie lautet das Urteil der Scharia darüber?
Antwort
Wenn Sie mitteilen: „Ja, es ist gedehnt“, und nicht täuschen, dann liegt es im Ermessen des Käufers: Wenn er will, kauft er, wenn er nicht will, kauft er nicht. Wenn man aber täuscht, ist das nicht erlaubt und eine Sünde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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