Der Verkauf mit Gewinn an denjenigen, der die Ware geliefert hat
Frage
Frage: Ein Mann ließ seine Ware, nachdem er selbst die Fracht bezahlt hatte, durch einen anderen liefern; wenn dem Überbringer das Geld verloren gegangen oder die Ware zerbrochen wäre, hätte die Verantwortung dafür nicht bei ihm gelegen. Jedenfalls brachte er die Ware und übergab sie in meinen Besitz (Qabd). Danach verkaufte ich diese Ware mit Gewinnaufschlag an ihn selbst. Ist dieser Gewinn erlaubt oder nicht?
Antwort
Diese Form ist erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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