Der Verkauf nach Murabaha
Frage
Ich verkaufe Waren auf Kredit an Ladenbesitzer; sie geben mir zuvor eine Bestellung. Es wurde auch vereinbart, dass Ware aus Kanpur, deren Einkauf eine Rupie kostet, für 17 Anna (eine Münze im Wert von 1/16 Rupie) verkauft wird und Ware aus Delhi im Wert von einer Rupie für 1/25 (?) verkauft wird, unter der Bedingung, dass die Ware unversehrt ist und dem Wunsch des Händlers entspricht. Ist es erlaubt, auf diese Weise Gewinn zu nehmen, oder nicht?
Antwort
Es ist erlaubt, auf diese Weise zu verkaufen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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