Verkauf von Milch mit beigemischtem Wasser unter Bekanntgabe dessen
Frage
Ein Mann verkauft Milch und sagt: „Ich habe Wasser hineingemischt“, nennt aber die Menge nicht. Ist ein solches Verhalten erlaubt, wo doch hinduistische Ladenbesitzer sie nur mit beigemischtem Wasser verkaufen?
Antwort
Wenn er die Beimischung von Wasser bekannt gibt, so betrügt er nicht; dem Käufer steht die Wahl zu, zu kaufen oder nicht zu kaufen. Im Verkauf ohne Verdünnung mit Wasser liegt jedoch großes Gutes und Baraka (Segen), dessen die Wassermischer beraubt sind.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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