Verkauf von bewirtschafteter Ware zu erhöhtem Preis und Gewinnerzielung
Frage
Frage: Zaid ist Händler, er hat einen Getreideladen. Derzeit wird Getreide unter staatlicher Kontrolle (zum Staatspreis) verkauft, jedoch bekommt es nicht jeder. Wenn Zaid Getreide an anderer Stelle kauft und herbeibringt, besteht die Gefahr der Festnahme, denn die Regierung hat verkündet, dass niemand mehr als zwanzig Kilogramm mitbringen darf.
Antwort
Wenn Zaid Getreide in einem Laden mit kontrolliertem Verkauf kauft und es zum üblichen Preis verkauft, so ist das nach der Scharia erlaubt. Ja, wenn nicht gestattet ist, jemandem mehr als die festgesetzte Menge abzugeben, dann ist die Abgabe darüber hinaus ein Rechtsverstoß nach dem Gesetz.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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