الإفتاء

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Verkauf von Dingen, die bei der Puja verwendet werden

Frage

Frage: In unserem Viertel gibt es eine Gruppe von Gewürz- und Heilmittelhändlern, die ihren Lebensunterhalt durchweg auf unerlaubte Weise verdienen: zum Beispiel mit Kampfer, Sindur (rotem Zeremonialpulver), Statuetten des Ganesha, anderen Gegenständen des hinduistischen Kultes (?) und hinduistischen Gottheiten. Ist das Einkommen, das auf diese Weise erzielt wird, erlaubt oder nicht? Bitte beehrt uns so schnell wie möglich mit einer Antwort.

Antwort

Wenn diese Händler solche Dinge verkaufen, die unter anderem auch bei der Puja (dem Verehrungsritual) der Nichtmuslime verwendet werden, die Dinge selbst aber nicht unrein (nadschis) und nicht verboten (haram) sind – zum Beispiel Kampfer –, so ist der Erlös für solche Dinge erlaubt, und es ist zulässig, ihn der Moschee zu geben.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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