Die Zugabe (kostenlose Beigabe) beim Verkauf
Frage
Frage: Wenn jemand eine Ware kauft und der Käufer vom Verkäufer außer der gekauften Sache noch irgendeine weitere Sache verlangt, die man Zugabe nennt, und der Verkäufer sie bereitwillig gibt – ist es dann erlaubt, diese Zugabe zu verlangen und zu nehmen?
Antwort
Diese Zugabe ist Teil des Verkaufs; wenn es also dazu kommt, dass diese Sache zurückgegeben wird, muss auch die Zugabe zurückgegeben werden. In einem solchen Fall sollte man den Brauch der Zugaben aufgeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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