الإفتاء

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Der Kauf einer teuren Sache zu einem niedrigen Preis

Frage

Frage: Es wird eine hypothetische Rechtsfrage (Masʾala) gestellt, damit sich daraus die Antwort auf ähnliche Fälle ableiten lässt, die von Zeit zu Zeit vorkommen. Nämlich: Zum Beispiel brachte ein Mann, Zaid, zu ʿAmr eine wertvolle Sache (im Wert von etwa hundert bis zweihundert) und sagte: „Das ist meine Sache, ich will sie aus irgendeinem Bedarf verkaufen, kaufe sie.“ ʿAmr lehnte ab: „Ich habe so viel Geld nicht, ich nehme sie nicht.“ Darauf sagte Zaid: „Was immer du für sie gibst, dafür verkaufe ich sie.

Antwort

Wenn die überwiegende Vermutung (Ghalabat az-zann) besteht, dass diese wertvolle Sache, die so billig verkauft wird, gestohlen ist, so ist es nicht erlaubt, sie zu kaufen. Das ist in „Fatawa Raschidiyya“, Bd. 2, S. 109, ausdrücklich festgestellt. Wenn man sie aber gekauft hat, die Rückgabe schwierig ist und der Eigentümer unbekannt, so soll man sie als Sadaqa weggeben.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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