Der Verkauf eines ungeteilten Anteils (Musha‘)
Frage
Ein gewisser Bashir Ali stellte für seinen Anteil an Häusern eine Kaufurkunde zugunsten der Moschee aus, die als „Hasan-wali“ bekannt ist, und schenkte der Moschee den Preis (Thaman) und erließ ihn ihr. Im Namen der Moschee wurde über den Mutawalli (Verwalter der Stiftung) beim Gericht eine Klage auf Teilung eingereicht. Seitens des Beklagten Bismillah wurde erwidert, dass dieses Dokument keine Kaufurkunde, sondern eine Schenkungsurkunde sei und die Schenkung eines ungeteilten Anteils (Musha‘)
Antwort
Der in Frage stehende Fall ist gemäß dem Wortlaut der beigefügten Kaufurkunde ein Verkauf und keine Schenkung, weil darin ausdrücklich die Wörter „Verkauf“ und „Veräußerung“ genannt sind. Außerdem trifft auf ihn die Definition des Verkaufs zu: [ar]هو مبادلة المال بالمال بالتراضي[/ar] „Er ist der Austausch von Vermögen gegen Vermögen in gegenseitigem Einvernehmen“ („al-Bahr“,…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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