الإفتاء

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Sich in den gesegneten Nächten zum Gottesdienst versammeln

Frage

Wir halten in der Moschee unseres Viertels anlässlich der Feier der Nacht der Himmelsreise (Miʿradsch; der Nacht des 27. Radschab) eine Nachtwache ab – das heißt, wir beschäftigen uns mit Koranrezitation, freiwilligem Gebet, Awrad (Litaneien) und regelmäßigen Rezitationen – und verbringen so die Nacht, und am Freitag fasten wir. Zaid sagt, die Nachtwache am 27. Radschab und das Begehen [dieser Nacht] als Feier sei durch Koran und Hadith nicht belegt und gleichbedeutend mit einer Neuerung in der Religion (Bidʿa).

Antwort

Zaids Worte sind richtig. Sich auf diese Weise in dieser Nacht in der Moschee und Ähnlichem zu versammeln und gemeinschaftlich freiwillige Gebete (Nawafil) und Rezitation zu pflegen, ist nicht belegt; vielmehr ist es Makruh und eine Bidʿa: [ar]وَيُكْرَهُ الِاجْتِمَاعُ عَلَى إِحْيَاءِ لَيْلَةٍ مِنْ هَذِهِ اللَّيَالِي فِي الْمَسَاجِدِ وَغَيْرِهَا، لِأَنَّهُ لَمْ يَفْعَلْهُ…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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