Das Kind am vierzigsten Tag zur Niederwerfung (Sadschda) in die Moschee schicken
Frage
Nach der Ganzkörperwaschung (Ghusl) der Frauen am Ende der Wochenbettzeit wird am vierzigsten Tag der Junge gewaschen und als Erstes mit Süßigkeiten und Ähnlichem in die Moschee geschickt, [mit den Worten]: „Bringt das Kind, nachdem es im Haus Allahs die Niederwerfung (Sadschda) vollzogen hat.“ Gewöhnlich bringt jeder nach 40 Tagen das Kind mit der Absicht, den Brauch der Sadschda zu erfüllen, in die Moschee, obwohl es offensichtlich ist, dass ein solches Kind keine Sadschda vollziehen kann.
Antwort
Für diesen Brauch gibt es nach der Scharia keine Grundlage; er ist aufzugeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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