Gibt das Maghrib-Gebet in einer bestimmten Moschee über vier Jahre den Lohn einer Pilgerfahrt (Hadsch)?
Frage
Seit der Zeit des Hazrat Schah Nizamuddin Bhikari wird das Maghrib-Gebet bei seiner Grabstätte, innerhalb [des Flussbetts] eines Flusses, verrichtet; der Chatib der Freitagsmoschee leitet das Maghrib-Gebet. Leute von weit her unternehmen dafür eine Reise, und es ist die [Meinung] verbreitet, dass man, wenn man dort vier Jahre oder sieben Jahre lang das Maghrib-Gebet verrichtet, den Lohn eines Hadsch erhält. Ist es erlaubt, so zu beten, es so zu leiten und eine solche Überzeugung zu haben?
Antwort
(1) Dieses Vorgehen ist grundlos: Es hat in der Scharia keinerlei Grundlage. Ein besonderer Lohn ist in den Hadithen ausdrücklich für drei Moscheen festgelegt: (1) die Heilige Moschee (Masdschid al-Haram), (2) die Prophetenmoschee (Masdschid an-Nabawi), (3) die Al-Aqsa-Moschee (Masdschid al-Aqsa).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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