Ist die Eheschließung (Nikah) des erblichen Nachfolgers eines Scheichs ein Vergehen?
Frage
In den Chanqahs (Sufi-Klöstern) werden Taʿzias (Nachbildungen der Grabstätte des Imams Husain für die Muharram-Umzüge) angefertigt und [auf den Gräbern] Tücher aufgelegt, und dort gilt folgende Regel: Wer den Platz des Lehrers als erblicher Hüter innehat, darf keinen Nikah schließen; heiratet er, wird er von diesem Platz abgesetzt, begeht er hingegen Unzucht, wird er nicht abgesetzt. Was ist das Urteil hierzu?
Antwort
Es ist äußerste Unwissenheit und Irrtum, dass ein Handeln nach der Sunna als Vergehen gilt, Unzucht hingegen kein Vergehen sein soll.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.