Die Teilnahme eines Imams an den Mahlzeiten der Bidʿa-Anhänger mit der Absicht der Besserung
Frage
Ein Mann – er ist auch ein Alim und kennt das Erlaubte und das Unerlaubte gut – ist an einem Ort Imam. Seine Muqtadi (die hinter ihm Betenden) gehören größtenteils einer Bidʿa-Gruppe an und führen alles durch: die üblichen Gedenkfeiern am dritten Tag (Tidscha) und am vierzigsten Tag (Chaliswan) und anderes. Dieser verehrte Alim nimmt, anstatt es ihnen zu verbieten und sie zu belehren, selbst mit heiterer Miene an all ihren Bidʿa-Bräuchen teil und isst auch das Essen bei diesen Einladungen und dergleichen.
Antwort
(1) An unerlaubten Bräuchen und Bidʿa teilzunehmen ist Mudahana (Anbiederung) und verboten: [ar]فَلَا تَقْعُدْ بَعْدَ ٱلذِّكْرَىٰ مَعَ ٱلْقَوْمِ ٱلظَّـٰلِمِينَ[/ar] „…so sitze nach der Ermahnung nicht mit den ungerechten Leuten zusammen“ (Sure Al-Anʿam, 6:68). Dadurch finden diese Bidʿa Verbreitung, obwohl ihre Besserung verpflichtend ist. (2)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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