Ausnahme von der Grabesstrafe
Frage
Die Rechtsgelehrten (Fuqaha) ﵏ haben acht Personen genannt, die bis zum Tag der Auferstehung weder Rechenschaft noch Grabesstrafe erfahren. Wie weit ist das richtig, und wer sind die übrigen sechs, die von Rechenschaft und Strafe ausgenommen sein können – wie es in „Mazahir-e Haqq“ (Manifestationen der Wahrheit), Bd. 2, S. 9, wo die Arten der Märtyrer aufgeführt sind, geschrieben steht?
Antwort
In „Radd al-Muhtar“, Bd. 1, S. 891, werden unter denjenigen, die im Grab nicht zur Rechenschaft gezogen werden, auch genannt: der Märtyrer (Schahid), der Murabit (der Grenzwächter), der an der Pest Verstorbene, wer zur Zeit der Pest geduldig blieb und nicht an der Pest starb, der Siddiq und die Kinder.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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