Die Ansicht Ibn Taimiyyas zum Tawassul
Frage
Wir, die Ahl as-Sunna wal-Dschamaʿa, bitten beim Bittgebet (Dua) um des Gesandten Allahs ﷺ willen und durch seinen Segen – ist das erlaubt oder nicht? Imam Ibn Taimiyya hat in seinem Buch „al-Wasila“ jede Vermittlung (Wasila) außer den Namen und Eigenschaften Allahs für unerlaubt erklärt und führt als Beleg das Hadith über Hazrat Umar ﵁ an, der nach dem Tod des Gesandten Allahs ﷺ das Bittgebet um Regen (Istisqa) durch die Vermittlung des Onkels des Propheten ﷺ, Hazrat Abbas ﵁, sprach.
Antwort
Ein Bittgebet dieser Art: „O Allah, erledige durch die Vermittlung (Wasila) des Propheten ﷺ diese und jene Sache für uns, bewahre uns vor Sünden, gewähre uns den Beistand (Tawfiq) zu rechtschaffenen Taten“ ist nach Ansicht der Ahl as-Sunna wal-Dschamaʿa nach der Scharia richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.