Vorzeitige Erfüllung eines bedingten Gelübdes
Frage
Frage: Jemand legte ein Gelübde ab: „Wenn diese und jene Angelegenheit gelingt, werde ich drei Tage fasten.“ Er erfüllte das Gelübde, bevor die Angelegenheit gelang, und danach gelang die Angelegenheit auch. Muss er das Gelübde erneut erfüllen, oder genügen die früheren Fastentage? Und verhält sich die Rechtsfrage (Masala) des Schwurs (Yamin) genau ebenso, oder gibt es einen Unterschied?
Antwort
In dem Fall, nach dem gefragt wird, genügen diese Fastentage nicht, denn er hat das Fasten an das Gelingen der Angelegenheit geknüpft, und solange die Angelegenheit nicht gelungen war, ist die Verpflichtung dazu überhaupt nicht entstanden; deshalb wurden sie freiwillig (Nafl). Nun ist es notwendig, die Fastentage entsprechend der Bedingung erneut einzuhalten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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