Eine Rechtsfrage (Masala) zum Gelübde, ein bestimmtes Tier zu opfern
Frage
Frage: Zaid zog ein Büffelkalb auf, und es ging verloren. Er sagte: „Wenn es gefunden wird, werde ich es um Allahs willen opfern (Qurbani).“ Und es wurde gefunden, doch nun braucht Zaid es. Erlaubt ihm die Scharia, es für sich zu behalten und stattdessen ein anderes Tier von gleichem Wert zu opfern, oder ist es notwendig, gerade dieses zu opfern? Anmerkung: Dieses Kalb ist nun kein Kalb mehr, sondern ein großer Büffel.
Antwort
Es zu opfern ist verpflichtend (Lazim). Wenn die Tage des Opfers vergehen und es nicht dazu kommt, es zu opfern, soll er es lebend als Sadaqa geben („Schami“, Bd. 5, S. 204).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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