الإفتاء

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Mit den Worten „ich schwöre“ kommt ein Schwur zustande

Frage

Frage: Ein Mann sagt: „Ich schwöre, dass ich, wenn ich esse, Haram essen werde.“ Wenn er isst, wird er dann zum Schwurbrüchigen (Hanith) oder nicht, und muss er die Sühne (Kaffara) für den Schwur leisten oder nicht? Zur Klarstellung: In den genannten Worten hat er außer dem Wort „Schwur“ keinen der Namen Allahs, weder der Wesensnamen noch der Attributsnamen, gesagt – ist es dann ein Schwur oder nicht?

Antwort

[ar]وَالْيَمِينُ بِاللهِ أَوْ بِاسْمٍ مِنْ أَسْمَائِهِ، إِلَى قَوْلِهِ: وَأُقْسِمُ وَأَشْهَدُ وَأَحْلِفُ وَإِنْ لَمْ يَقُلْ بِاللهِ عَمَلًا بِالْعُرْفِ[/ar] „Der Schwur geschieht bei Allah oder bei einem Seiner Namen, – bis zu den Worten des Autors: – und ebenso mit den Worten ‚ich schwöre‘ (uqsimu), ‚ich bezeuge‘ (aschhadu), ‚ich leiste den Eid‘ (ahlifu)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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