Etwas Erlaubtes für sich selbst für verboten erklären
Frage
Frage: (1) Wenn jemand sagt: „Hühner zu halten und zu essen ist mir haram“ – kann dieser Mensch dann Hühner halten und essen? (2) Wenn jemand Essen und Trinken im Haus der Verwandten seiner Frau oder im Haus seines Nachbarn für sich selbst für verboten erklärt und dann später dort essen möchte – wie lautet das Urteil? (3)
Antwort
(1) Wenn jemand etwas Erlaubtes für sich selbst für verboten erklärt, wird es dadurch, dass er es für verboten erklärt hat, nicht haram: Es zu gebrauchen bleibt ihm nach wie vor erlaubt. Da er aber durch den Gebrauch zum Schwurbrüchigen (Hanith) wird, ist für ihn die Sühne (Kaffara)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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