Das Erlaubte für verboten zu erklären ist ein Eid
Frage
Frage: Die Ehefrau sagte: „Ich habe geschworen, diese Handlung (den Beischlaf) nicht auszuführen.“ Der Mann sagte: „Wenn du geschworen hast, dann habe auch ich diese Handlung für mich verboten (Haram) gemacht.“ Der Mann sagt, er habe dies im Zorn gesagt, und er habe nicht die Absicht (Niyya) einer Scheidung (Talaq) gehabt. Teilt bitte mit, ob die Scheidung eingetreten ist oder nicht?
Antwort
Im geschilderten Fall ist die Scheidung nicht eingetreten, jedoch ist der Eid (Yamin) verbindlich (Munʿaqida) geworden. Wenn er jetzt den Beischlaf vollzieht, wird die Sühne (Kaffara) für den Eid verpflichtend (Lazim). Und da die Frau geschworen hat, wird im Fall des Beischlafs auch auf ihr eine eigene Kaffara liegen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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