Untersuchung über Zakat, Ushr und die Empfänger
Frage
(1) Beträgt die Zakat auf Bodenerzeugnisse ein Vierzigstel oder ein Zwanzigstel, und unter welchen Bedingungen? Das heißt: Muss auch dann, wenn man der gegenwärtigen Regierung Pacht und Grundsteuer zahlt, dasselbe Maß an Zakat entrichtet werden, das der Islam unter islamischer Herrschaft festgelegt hat? (2) Zählen zu den Bodenerzeugnissen nur Getreide wie Weizen, Kichererbsen usw., oder gehören auch Ingwer, Kartoffeln usw. dazu? (3) Wann wird die Zakat auf Bodenerzeugnisse zur Pflicht (Fard)
Antwort
(1) Auf Getreide usw., das auf Ushr-Land (Land, auf dem die Abgabe des Zehnten fällig ist) gewachsen ist – gleichgültig, ob die Ernte durch Regenwasser gewachsen ist oder durch das Wasser eines natürlichen Flusses usw.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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