Zakat für den Rechtsstreit eines Mörders geben
Frage
Ein Muslim hat vorsätzlich jemanden getötet und wurde zum Tod durch den Strang verurteilt. Seine Brüder wollen mit dem Zakat für ihn Berufung einlegen und ihn vor dem Galgen retten. Kann man dem Mörder Zakat geben oder nicht?
Antwort
Wenn er Anspruch auf Zakat hat (Mustahiqq) und ihm das Zakat-Geld gegeben wird und er es, nachdem er es in Besitz genommen hat, für seinen Rechtsstreit ausgibt, so wird der Zakat entrichtet sein. Wenn das Zakat-Geld ihm aber nicht gegeben wird, sondern die Biradari (die Verwandtschafts- oder Kastengemeinschaft)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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