الإفتاء

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Leichentuch für einen Verstorbenen aus Zakat und Fitra

Frage

Soll man von den Zakat- und Fitra-Beträgen, die im Bayt al-Mal (der öffentlichen Kasse) gesammelt werden, etwas für das Leichentuch und die Bestattung eines armen Verstorbenen ausgeben oder nicht?

Antwort

Fitra- und Zakat-Beträge unmittelbar für das Leichentuch und die Bestattung eines Verstorbenen auszugeben ist nicht erlaubt, da darin kein Tamlik (keine Übereignung in den Besitz) liegt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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