الإفتاء

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Die Empfänger von Zakat und Uschr

Frage

(1) Kann man aus dem Geld der Zakat und des Uschr (Zehnt) Muslimen helfen, die von Unruhen betroffen sind, oder nicht? (2) Wenn ich ein Waisenkind in meine Obhut nehme und auch seine Dienste in Anspruch nehme, kann ich dann ein solches Kind mit dem Geld der Zakat, des Uschr und dergleichen mit Kleidung und medizinischer Behandlung versorgen oder nicht?

Antwort

(1) Das Geld der Zakat ist verpflichtend zu übereignen (Tamlik): Denjenigen, die Anspruch auf Zakat haben, soll es ins Eigentum gegeben werden, und dann sollen sie es ausgeben, wo sie wollen. Oder man kann für dieses Geld die für sie notwendigen Sachen kaufen und ihnen geben. Gebt [es] nicht so aus, dass es nicht ihr Eigentum werden kann.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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