Die Zakat wird nach Ablauf eines Jahres seit der Erlangung des Eigentums verpflichtend
Frage
Hamid war am 30. Schaʿban 1387 n. H. Besitzer des Nisab, und am 1. des gesegneten Ramadan 1388 n. H. ist er ebenfalls Besitzer des Nisab. Der Unterschied besteht nur darin, dass er im Schaʿban fünfhundert Rupien hatte und am 1. des gesegneten Ramadan dreihundert Rupien hat. Von welchem Betrag wird er nun die Zakat zahlen?
Antwort
Nachdem ein Mensch Besitzer des Nisab geworden ist, ist nach Vollendung des Jahres die Zakat auf das Vermögen verpflichtend, das er [dann] besitzt. So hat er im beschriebenen Fall nach Vollendung des Jahres nur dreihundert Rupien – folglich ist die Zakat (siebeneinhalb Rupien) nur auf diesen Betrag verpflichtend.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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