Zakat auf haramen Besitz
Frage
Zum Grundkapital, zum Beispiel tausend Rupien, kamen hundert [Rupien] an Zinsen (Riba) hinzu, und es wurden elfhundert Rupien. Muss man die Zakat auch auf den Zinsbetrag entrichten oder nicht? Einmal wurde in Moradabad Hazrat Madani ﵀ gefragt: Muss man auf haramen, gestohlenen, als Bestechung [erhaltenen] und ähnlichen Besitz Zakat entrichten? Der Hazrat antwortete (soweit ich mich erinnere): Da es sich um Vermögen handelt, muss man die Zakat entrichten.
Antwort
Wenn der harame Besitz für sich allein steht und nicht vermischt ist, dann kommt kein Eigentum daran zustande, und es fällt auch keine Zakat darauf an. Wenn [der Betreffende] diesen haramen Besitz jedoch mit erlaubtem Besitz vermischt, so ist das Istihlak (Verbrauch fremden Vermögens), das Eigentum nach sich zieht; die Antwort von Hazrat Madani ﵀ beruht vermutlich eben darauf.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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