Ist auf das Geld einer Moschee oder Madrasa Zakat zu zahlen?
Frage
(a) Wenn der Geldbestand einer Moschee oder Madrasa den Nisab erreicht hat, ist dann nach Ablauf eines Jahres die Zakat darauf Wadschib oder nicht? Die Verwendung von Kinoeinnahmen für Moschee und Madrasa (b) Außerdem: Darf man Einnahmen aus einem Kino für eine Moschee oder Madrasa ausgeben oder nicht? Wenn jemand das Kinogebäude einer Moschee oder Madrasa schenken möchte, ist es dann richtig, es zu vermieten oder zu verkaufen und das Geld in die Moschee oder Madrasa zu investieren?
Antwort
(a) Wenn eine Madrasa oder Moschee einen Geldbetrag in Höhe des Nisab besitzt, ist darauf keine Zakat verpflichtend. (b) Die Einnahmen aus einem Kino oder irgendein anderes unerlaubtes Einkommen für eine Moschee oder Madrasa auszugeben, ist nicht richtig; ein solches Einkommen muss als Sadaqa (Almosen)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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