Das Urinieren in der Nähe eines Grabes
Frage
Wenn jemand in einer Entfernung von ein bis zwei Gaz (Längenmaß, etwa ein Yard, ca. 0,9 m) vom Grab eines frommen Mannes uriniert und die Istindscha (Reinigung nach der Notdurft) vornimmt, wie lautet das Urteil (Hukm)?
Antwort
Unmittelbar auf einem Grab zu urinieren oder den Stuhlgang zu verrichten ist Haram. Den Gräbern der frommen Diener der Religion muss man noch mehr Sorgfalt widmen. Für das Verrichten der Notdurft in einer gewissen Entfernung vom Grab besteht eine Erleichterung.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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