Ackerbau auf dem Friedhof
Frage
Die hiesigen Grundbesitzer lassen Friedhöfe mit Ochsen umpflügen und bewirtschaften sie; auf manchen Friedhöfen gibt es Gräber, und sie fahren mit dem Pflug darüber. Ist das nach der Scharia zulässig? Diejenigen, denen der Friedhof gehört, erheben Einspruch, es sei ihr alter Friedhof; die Grundbesitzer sagen, das Land sei auf ihren Namen eingetragen, die Gräber seien dort jedoch schon vor langer Zeit angelegt worden.
Antwort
Wenn die Gräber so alt sind, dass der Verstorbene vollständig zu Staub geworden ist, dann ist es zulässig, dieses Land zu pflügen und zu bewirtschaften: [ar]وَلَمَّا بَلِيَ الميت وصار تراباً جاز دفن غيره في قبره وزرعه والبناء عليه[/ar] „Wenn der Verstorbene verwest und zu Staub geworden ist, ist es erlaubt, in seinem Grab einen anderen zu bestatten, es zu bepflanzen und darauf…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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