Läden zur Vermietung auf einem alten Friedhof bauen
Frage
Gegenüber einer Moschee liegt ein Friedhof, an dessen beiden Seiten eine große Straße verläuft. Die Leute der Moschee wollen an beiden Seiten dieser Straße Räume bauen und sie vermieten (Idschara), damit die Miete für die Bedürfnisse der Moschee ausgegeben wird – Gehalt des Imams und des Muezzins, Strom und Ähnliches – oder für den Bau der Moschee. In diese Bebauung werden auch einige verfallene Gräber geraten. Ist dieser Bau zulässig oder nicht?
Antwort
Wenn dieser Ort der Moschee gehört und die Gräber so alt sind, dass in ihnen keine Verstorbenen mehr geblieben sind, sondern sie zu Staub geworden sind, dann ist es nach der Scharia zulässig, dort nach gegenseitiger Beratung Läden zu bauen, sie zu vermieten und diese Miete für die Bedürfnisse der Moschee, den Bau, das Gehalt des Imams und des Muezzins auszugeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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