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Besondere Speisen für die Lehrer

Frage

Wenn mit Erlaubnis des Verwaltungsrates mit dem Geld der Madrasa für die Schüler der Madrasa gewöhnliches und für die Lehrer besonderes Essen gekocht wird – ist dieses besondere Essen für die Lehrer zulässig oder nicht? Wie lautet das Urteil darüber? (2) Ist die Behandlung als „gewöhnlich“ und „besonders“ nach der Scharia zulässig oder nicht? (3) Gibt es im Islam dafür ein Vorbild oder einen Beleg? Wenn ja, dann schreiben Sie es bitte auf. (4)

Antwort

Im edlen Hadith heißt es: [ar]أَنْزِلُوا النَّاسَ مَنَازِلَهُمْ[/ar] „Gebt den Menschen ihren Rang“ – so wie es im „al-Dschamiʿ as-Saghir“ (Bd. 1, S. 108) nach der Überlieferung von Muslim und Abu Dawud angeführt ist. Im Blick auf diesen Hadith sind zahllose Fälle von Hervorhebung und Gleichbehandlung bekannt geworden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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