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Beschluss, dass die Lehrer das Gebet vor dem Gemeinschaftsgebet der Moschee verrichten

Frage

Der Verwaltungsrat der Madrasa hat beschlossen, dass die Lehrer das Mittagsgebet (Zuhr) vorab in einem eigenen Gemeinschaftsgebet verrichten und danach den Unterricht beginnen sollen, obwohl die Lehrer das Gebet zuvor in der Pause in Gemeinschaft verrichteten; die Pause dauerte von eins bis zwei Uhr. Nun hat man sie auf die Zeit von halb eins bis Viertel nach eins verlegt. Wie lautet das Urteil über solche Personen?

Antwort

Den Lehrern soll die Erlaubnis gegeben werden, am Gemeinschaftsgebet der Moschee teilzunehmen; die Zeit, die dafür aufgewendet wird, kann am Anfang oder am Ende ausgeglichen werden. Der gefasste Beschluss, das Gemeinschaftsgebet zu unterlassen, ist nicht durchführbar – er soll zurückgenommen werden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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