الإفتاء

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Besuch der Moschee durch einen an Lepra Erkrankten

Frage

Zaid ist an Lepra erkrankt. Dem Aussehen nach wirkt er gesund, steht aber in Behandlung; zwei Finger seiner linken Hand haben sich verkrümmt. Erfahrene Ärzte sagen: „Im Augenblick gibt es in deinem Blut keine Störung.“ Kann Zaid in einem solchen Zustand in die Moschee gehen und das Gebet verrichten oder nicht? Manche Leute sagen, diese Krankheit sei ansteckend, deshalb solle Zaid nicht in die Moschee kommen.

Antwort

Wenn die Auswirkung der Lepra nicht im Blut liegt, aus dem Körper keine Flüssigkeit austritt und kein übler Geruch ausgeht, dann ist es zulässig, in die Moschee zu gehen, dort zu beten und am Gemeinschaftsgebet teilzunehmen. Allein deswegen, weil zwei Finger verkrümmt sind, soll dieser Mensch nicht vom Gemeinschaftsgebet der Moschee ausgeschlossen werden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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