Geschäftswerbung im Hof der Moschee
Frage
Frage: Wie ist es zu beurteilen, im Hof der Moschee oder in irgendeinem Teil der Moschee Geschäftswerbung anzubringen?
Antwort
Den Hof oder irgendeinen Teil der Moschee (in dem gebetet wird) darf man nicht zu einem Handelsplatz machen, und Handelswaren darf man dort nicht aufbewahren.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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