Das Gehen in Schuhen auf dem an die Moschee angrenzenden Boden
Frage
Es gibt eine Freitagsmoschee (Dschamiʿ), deren Plan unten wiedergegeben ist: (im Druck eine Skizze mit Beschriftungen: „Innenraum, erster (Teil)“, „Toilette“, „zweiter Teil“, „Ort, an dem man die Schuhe auszieht“, „Tür“, „Urinal“, „dritter Teil“, „Ort der rituellen Waschung“.) Diese Moschee ist mehr als hundertfünfzig Jahre alt; damals gab es im Dorf nicht so viele Einwohner wie jetzt.
Antwort
Aus dem Wortlaut der Frage geht hervor, dass der Teil mit den roten Punkten kein Bestandteil der Moschee ist; daher gelten für ihn nicht die Bestimmungen (Ahkam) der Moschee – sodass es dort ebenso verboten wäre, in Schuhen zu gehen, wie es verboten ist, die Moschee in Schuhen zu betreten –, und es wird auch keine Missachtung der Moschee sein.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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