Das Verlassen einer bestimmten Moschee aus Furcht um das Leben
Frage
Eine Moschee, in der die Frevler (Fasiqun, offene Übeltäter) die Oberhand haben, in der kein religiöses Gebot gegen Frevel und Ausschweifung verkündet werden kann, in der die Betenden auf dem Weg zum Gebet Mordanschlägen ausgesetzt sind, wobei diese Leute auch an irgendwelchen Unruhen beteiligt sind, und in der drei Viertel der Muslime des Ortes beim Beten eine Gefahr für ihre Ehre empfinden – ist eine solche Moschee dazu geeignet, die Freitagsmoschee (Dschami) des ganzen Ortes zu bleiben?
Antwort
Wer beim Besuch einer Moschee Gefahr für sein Leben oder seine Ehre hat, soll in eine andere Moschee gehen und dort das Gebet verrichten. Nach Bedarf und Nutzen (Maslaha) ist das Freitagsgebet auch in mehr als einer Moschee richtig. Vor Streit und Unruhe soll man sich völlig hüten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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