Gehalt von Muezzin und Imam aus den Spenden der Kiste am Tor der Grabstätte
Frage
Im Bezirk Kachhar, im Dorf Kularkul, gibt es die Grabstätte eines Frommen, die sich an dem bekannten Ort Nagar Shah befindet. In diesem Bereich gibt es auch eine Moschee. Die Leute, die kommen und gehen, werfen Geld in eine Kiste, die vor diesem Ort aufgestellt ist; Leute aller Gemeinschaften werfen etwas hinein – Hindus, Muslime und andere. Welche Absicht jemand hat, ist unbekannt. Ist es zulässig, das Gehalt des Muezzins und des Imams der Moschee aus dem Geld dieser Kiste zu zahlen oder nicht?
Antwort
Offensichtlich ist, dass man dieses Geld dort hineinwirft für die Erhaltung und die Bedürfnisse von Moschee und Grabstätte; folglich ist es zulässig, dieses Geld für die Bedürfnisse beider auszugeben. Wenn dort aber eine religiöse Grundschule (Maktab)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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