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Das Öl der Moschee für den Imam

Frage

Wie verhält es sich nach der Scharia damit, dass der Imam irgendeine Sache der Moschee, zum Beispiel Öl und Ähnliches, in seine Verfügung nimmt?

Antwort

Wenn der Stifter (Waqif) dem Imam dazu die Erlaubnis gegeben und die Menge festgelegt hat und der Imam arm ist, so ist es dem Imam zulässig, es im Rahmen dessen aufzuwenden, was der Stifter bestimmt hat. Hat der Stifter aber keine Erlaubnis gegeben, es jedoch zu einem Teil des Gehalts des Imams gemacht – zum Beispiel ist das Gehalt so festgesetzt: jeden Monat so und so viele…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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