Unterricht auf Kosten der Einkünfte der Moschee
Frage
Ist es zulässig, auf Kosten der Einkünfte der Moschee den Edlen Koran zu lehren, oder nicht?
Antwort
Wenn diese Madrasa dieser Moschee untergeordnet ist, das heißt, der Gründer die Moschee gebaut und bei ihr auch die Madrasa gebaut und verfügt hat, dass diese Madrasa der Moschee untergeordnet sein und aus den Einkünften der Moschee unterhalten werden soll, so ist das nach der Scharia richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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